Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Stadt Bochum Hundesteuer. Dafür müssen die Hunde von ihren Halterinnen und Haltern angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 168 Euro für den ersten Hund. Entsprechend mehr müssen die Halterinnen und Halter für zwei oder weitere Hunde bezahlen.
Leider musste in der Vergangenheit festgestellt werden, dass nicht alle der Pflicht zur Anmeldung ihrer Vierbeiner nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt Bochum nun entschieden, in Kürze eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Die Stadt empfiehlt jeder Hundehalterin und jedem Hundehalter, ihre Lieblinge – falls noch nicht geschehen – noch vor Beginn der Überprüfung bei der Stadt Bochum anzumelden. Anmeldungen zur Hundesteuer können ganz einfach online auf www.bochum.de oder auch telefonisch bei der Stadt unter der Rufnummer 02 34 / 910 – 17 00 erfolgen.
Die Bestandsaufnahme wird, wie bereits bei der letzten im Jahre 2011 durchgeführten, durch ein von der Stadt Bochum beauftragtes privates Unternehmen erfolgen. Dazu werden alle Haushalte in Bochum durch Mitarbeitende dieses Unternehmens aufgesucht. Diese werden durch Befragung aller Bochumer Haushalte den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dabei tragen die Mitarbeitenden sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Die Wohnungen werden nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.
Für alle bei der Hundebestandsaufnahme festgestellten nicht angemeldeten Hunde müssen die betroffenen Halterinnen und Halter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung sowie einem zusätzlichen Bußgeld rechnen. Dieses kann je nach Einzelfall und Höhe der hinterzogenen Steuer bis zu 10.000 Euro betragen.
Quelle: Stadt Bochum