Das „Schaufenster Stadtgeschichte“ präsentiert einmal im Monat ein besonderes Dokument oder Objekt aus den Beständen des Stadtarchivs – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte. Auf diese Weise werden nicht nur historische Ereignisse oder Persönlichkeiten vorgestellt. Das „Schaufenster Stadtgeschichte“ gewährt auch einen Einblick in die bunte Vielfalt der historischen Zeugnisse, die zum kulturellen Erbe Bochums gehören und die im Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte verwahrt werden.
Im Oktober geht es um das „Entlastungszeugnis für die Lehrerin Maria Höller, 1940/1945“. Interessierte können die Exponate auch im Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte, Wittener Straße 47, besichtigen. Der Eintritt ist frei. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bochum.de/stadtarchiv.
Mit Beginn der Besatzungszeit Mitte 1945 war es den Alliierten ein Anliegen, die deutsche Gesellschaft von allen Einflüssen des Nationalsozialismus zu befreien. Neben den Verwaltungen und Behörden waren es zuallererst die Lehrerinnen und Lehrer, deren Rolle während der Zeit des Nationalsozialismus durchleuchtet wurde, um nach Möglichkeit nur jene wieder im Schuldienst einzusetzen, die sich in den Jahren zuvor nichts zuschulden haben kommen lassen. Häufig wurden Leumundszeugen benannt, deren Aussage oft schon ausreichte, um die dringend benötigten Lehrkräfte wieder in den Unterricht zu bringen. In den Personalakten dieser Personen finden sich zahlreiche solcher Berichte, gelegentlich konnten sich die Betreffenden aber auch eines ganz anderen Leumunds als üblich bedienen.
Ein Beispiel dafür ist das vorliegende Schreiben der „Kanzlei des Führers der NSDAP“ an eine Lehrerin, die sich 1940 ungerecht behandelt fühlte. Maria Höller, Jahrgang 1896, war gebürtige Bochumerin und wurde schon 1933 von ihrer Heimatstadt an verschiedene Schulen des Kreises Olpe und nach Bergkamen versetzt. Ihren Bitten um Versetzung zurück nach Bochum wurde nicht entsprochen, auch wurden ihr Beförderungen verwehrt, worüber sie sich beklagte. Das Antwortschreiben der „Kanzlei des Führers“ vom 14. Oktober 1940 verdeutlicht klar die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung: „Ihre Beförderung wäre nur möglich gewesen, wenn Sie Ihre restlose Einsatzbereitschaft für die nationalsozialistische Bewegung in Ihrem bisherigen Auftreten als Lehrerin und Volksgenossin hätten unter Beweis stellen können. (…) Ich empfehle Ihnen, sich nicht nur geistig mit dem politischen Geschehen zu beschäftigen, sondern gerade als Erzieherin und Führerin der Ihnen anvertrauten Jugend sich mehr von einem inneren Schwung zu einer aktiven Mitarbeit in der Bewegung begeistern zu lassen.“
Leider geht aus der Personalakte nicht hervor, wie der Lebensweg der Maria Höller weiter verlaufen ist. Es ist aber davon auszugehen, dass die von den Mitarbeitern der „Kanzlei des Führers“ 1940 beschriebene Haltung der Lehrerin zum Nationalsozialismus eine Weiterbeschäftigung im Schuldienst zweifelsfrei ermöglicht haben dürfte.