Bochumer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können mit dem Bochum-Pass zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Anspruch auf diese Leistungen durch die Stadt Bochum hatten bisher nur Bochumer Einwohnerinnen und Einwohner, bei denen das Einkommen die gesetzlichen Grundbeträge zuzüglich eines Zuschlages von 20 Prozent auf diese Beträge und die Kosten der Unterkunft nicht übersteigt.
In seiner Sitzung vom 15. Juni hat der Rat der Erweiterung dieses Berechtigtenkreises um die Wohngeldbeziehenden beschlossen. Somit sind jetzt rund 58.000 Bochumerinnen und Bochumer anspruchsberechtigt. Alle Bürgerinnen und Bürger, die derzeit Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt erhalten, bekommen den Pass bis zum 1. Juli automatisch zugesendet.
Der Bochum-Pass berechtigt zum freien Eintritt in den Schwimmbädern der Wasserwelten, dem Tierpark Bochum sowie dem Planetarium Bochum. Ebenso werden die Kurse der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum kostenfrei angeboten. Bürgerinnen und Bürger, die den Bochum-Pass erhalten, können durch den Stromsparcheck der Caritas die Berechtigung für einen Kühlgerätetausch prüfen lassen. Ist das aktuelle Kühlgerät älter als zehn Jahre und weist ein einsparpotenzial von mehr als 200kwh/Jahr beziehungsweise 50 Prozent des aktuellen Verbrauchs auf, kann nach Prüfung durch die Caritas ein Austausch erfolgen.
Der Stärkungspakt NRW macht ein weiteres Angebot für Bochum-Pass-Inhaberinnen und Inhaber möglich: den Austausch von Kühlschränken älteren Baujahrs beziehungsweise mit sehr hohem Energieverbrauch. Kühlgeräte sind permanent in Betrieb und der Stromverbrauch nimmt im Laufe der Jahre zu. Kühlschränke, die älter als zehn Jahre sind, Einsparungen von 200 kWh pro Jahr oder mindestens 50 Prozent Einsparungen ermöglichen, sollen ausgetauscht werden können. Geprüft wird der Verbrauch im Rahmen des Stromsparchecks durch die Caritas. Termine können direkt über die Caritas (strom@caritas-bochum.de oder 02 34 / 30 70 573) vereinbart werden. Wenn das Kühlgerät ausgetauscht werden kann, erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen Gutschein von der Caritas, welcher bei Teilnehmenden Händlern in Bochum eingelöst werden kann. Die Abrechnung erfolgt zwischen den Händlern und der Stadt Bochum, so dass niemand in Vorkasse gehen muss.
Geht der Bochum-Pass verloren, kann dieser unter bochumpass@bochum.de neu beantragt werden. Dieser wird binnen 14 Tagen automatisch versendet.
Quelle: Stadt Bochum