Am 15. Dezember 2022 hat der Rat der Stadt Bochum den Doppelhaushalt für die Jahre 2023/2024 beschlossen. Bereits am 22. Dezember 2022 konnte die Haushaltssatzung mit allen erforderlichen Unterlagen an die Bezirksregierung versandt und das einmonatige Anzeigeverfahren gestartet werden. Mit Schreiben vom 17. Januar 2023 hat die Bezirksregierung Arnsberg das Anzeigeverfahren ohne Einwände abgeschlossen, so dass die Haushaltssatzung nunmehr im Amtsblatt der Stadt Bochum öffentlich bekanntgemacht wird und am 24. Januar 2023 rechtswirksam in Kraft tritt.
Die Stadt Bochum kann somit mit der Umsetzung des umfangreichen Investitionsprogramms fortfahren und zahlreiche neue Maßnahmen beginnen. Zu den Schwerpunkten zählen wie in den Vorjahren große mehrjährige Projekte wie verschiedene Investitionen in die Infrastruktur von Schulen, Radverkehr und Sportstätten sowie in Kita-Ausbau und Stadtentwicklung.
Nach genehmigungsfreien Haushalten 2020/2021 und 2022 kann die Stadt Bochum mit dem jetzigen Doppelhaushalt 2023/2024 ihren erfolgreichen Weg weiter fortsetzen. Bochum hat mit der wirtschaftlichen Stabilisierung eine größtmögliche finanzielle Eigenständigkeit und Flexibilität bei der Realisierung der zahlreichen zukunftsweisenden Projekte.
Aufgrund der weiterhin zu bewältigenden Folgen aus der Pandemie und aus dem Angriffskrieg auf die Ukraine sowie eines deutlichen Zinsanstiegs nach jahrelanger Niedrigzinsphase muss das Ziel aber weiterhin darin bestehen, den städtischen Haushalt mit bereits eingeschlagenen sowie neuen finanziellen Entlastungsmaßnahmen auch nachhaltig zukunftssicher zu gestalten.