Mit Blick auf das anhaltende Infektionsgeschehen und die beginnende Ausbreitung der Omikron-Variante erneuert die Stadt Bochum ab 25. Dezember die Pflicht in der Innenstadt, von 9 bis 22 Uhr eine medizinische OP-Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Einige weitere Straßen und Plätze kommen hinzu. Zudem greift für Silvester und Neujahr an verschiedenen Stellen in der Stadt ein Feuerwerksverbot, um vor allem das Gesundheitssystem nicht zusätzlich zu belasten.
Das Verbot, Feuerwerk zu zünden, gilt für
- den Otto-Schalla- und den Tana-Schanzara-Platz am Schauspielhaus,
- den Konrad-Adenauer-Platz im Bermuda-Dreieck,
- die Plätze rund um das Anneliese Brost Musikforum Ruhr,
- auf der Kortumstraße zwischen Otto-Sander-Platz/Südring und dem Konrad-Adenauer-Platz (KAP),
- auf der Kerkwege zwischen Brüder- und Viktoriastraße sowie
- auf dem August-Bebel-Platz in Wattenscheid.
Zudem hat der USB Bochum untersagt, auf dem Tippelsberg Feuerwerk abzubrennen.
Mit dem „Böller-Verbot“ möchte die Stadt dazu beitragen, dass sich an zentralen Plätzen in der Innenstadt und Wattenscheid möglichst keine Menschen versammeln, durch Silvesterfeuerwerk verletzt und in einer der Kliniken versorgt werden müssen. Die Krankenhäuser sind bereits stark durch die Versorgung von Corona-Patientinnen und -Patienten ausgelastet.
Vor dem Hintergrund des starken Infektionsgeschehens und der zu erwartenden Ausbreitung der ansteckenderen Omikron-Variante appelliert die Stadt an Weihnachten und vor Silvester einmal mehr eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, Besonnenheit walten zu lassen und auf größere Zusammenkünfte an Weihnachten und zum Jahreswechsel zu verzichten.
Die Bundesregierung und die Bundesländer haben sich über das generelle Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper hinaus zudem auf ein An-und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr geeinigt. Die NRW-Landesregierung will mit diesen Regelungen auch Ansteckungen durch größere Menschenansammlungen vermeiden.
„Wir appellieren zusätzlich an alle Bochumerinnen und Bochumer, auch an anderen Stellen in unserer Stadt auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten und damit zu verhindern, dass es zu Unfällen und einer Mehrbelastung der Notfallambulanzen kommt“, betont Sebastian Kopietz, Bochums Stadtdirektor und Leiter des Krisenstabs. Das Verbot, Feuerwerkskörper zu zünden, werden Stadt und die Polizei in der Silvesternacht kontrollieren.
Die erweiterte Maskenpflicht in der Innenstadt erstreckt sind nun auf:
- Dr.-Ruer-Platz
- Huestraße (von Hausnummer 3/4 bis Husemannplatz)
- Kortumstraße (von Hausnummer 1/2 bis 111/118)
- Husemannplatz
- Bongardstraße
- Massenbergstraße
- Konrad-Adenauer-Platz
- Kerkwege
- Brüderstraße
- Hellweg (von Hausnummer 1/2 bis 15/20)
- Grabenstraße (von Bongardstraße bis Hellweg)
- Schützenbahn
- Pariser Straße
- Harmoniestraße
- Hans-Böckler-Straße (von Bongardstraße/Willy-Brandt-Platz bis Brückstraße)
- Luisenstraße
- Südring
- Kurt-Schumacher-Platz (von Hausnummer 1 bis 12).
Die Regelungen sind im Amtsblatt auf der Homepage der Stadt unter www.bochum.de/amtsblatt abrufbar.