Die Fördermittel für das Denkmalförderprogramm wurden verdoppelt und stehen ab sofort zur Verfügung. Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern oder Gebäuden im Denkmalbereich können bis zum 30. April Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Bochum beantragen.
Private Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten bis zu 50 Prozent Förderung, Kirchen bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist eine gültige Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz. Die Beauftragung darf erst nach Bewilligung erfolgen. Die Maßnahmen müssen bis zum 30. November abgeschlossen sein.
Gefördert werden Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten zur Erhaltung der Denkmalsubstanz. Dazu gehören unter anderem die Restaurierung von Holzfenstern und Eingangstüren, Fassadenarbeiten oder die Wiederherstellung historischer Bauelemente.
Die Stadt Bochum und das Land NRW unterstützen damit den Erhalt historischer Bausubstanz. Im vergangenen Jahr erhielten sechs Eigentümerinnen und Eigentümer eine Förderung.
Antragsinformationen sind auf bochum.de unter „Dienstleistungen und Infos“ zu finden. Fragen können per E-Mail an Denkmal@bochum.de gestellt werden.