Ab Samstag, 1. Februar, ist das Jobcenter Bochum für Leistungsberechtigte gemäß nach dem SGB II in der Erbringung der Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) zuständig. Berechtigte Bürgerinnen und Bürger können somit Bürgergeld und zugleich die Leistungen für Bildung und Teilhabe bei den zuständigen Mitarbeitenden des Jobcenters beantragen: https://jobcenter-bochum.de/but. Bisher bearbeitete das Jugendamt die Beantragung der Bildungs- und Teilhabeleistungen. Bereits bewilligte Hilfen, wie beispielsweise Mittagsverpflegung oder Lernförderung, werden aber weitergewährt.
Erst im Fall einer neuen Antragstellung ist das Jobcenter Bochum für die Erbringung der Bildungs- und Teilhabeleistungen verantwortlich. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Leistungsbescheid endet sowie ein neues KiTa-Jahr oder Schuljahr beginnt. Für betroffene Bürgerinnen und Bürger, die keine SGB II-Anspruchsvoraussetzung erfüllen, ändert sich nichts.
Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen. Es soll gewährleisten, dass sie nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Schulmittagessen, Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen werden. Wer Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag und Wohngeld(-plus) nach dem Bundeskindergeldgesetz erhält, kann zusätzliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Das Jugendamt Bochum steht allen Menschen, die Sozialhilfe (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag und Wohngeld(-plus) nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, weiterhin bei der Beantragung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zur Seite.