Jugendamt baut sein Beratungsangebot weiter aus
Wer bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Anhaltspunkte für eine Gefährdung wahrnimmt, muss handeln. Die Beurteilung von Gefährdungslagen ist aber oft schwierig und auch die Frage nach geeigneten Hilfs- und Unterstützungsangeboten stellt eine große fachliche Herausforderung dar. Im Jugendhilfegesetz ist daher für alle Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen und sich Sorgen um deren Wohl machen, ein Beratungsauftrag durch eine so genannte „insoweit erfahrene Fachkraft“ (InsoFa) festgelegt.
In Bochum gibt es bereits ein hochqualifiziertes Netzwerk an zertifizierten InsoFas in städtischer und in freier Trägerschaft. Durch zusätzliche Fördermittel aus dem Landeskinderschutzgesetz NRW war es nun aber möglich, weitere 40 städtische InsoFas auszubilden. In vier Blöcken wurden die Fachkräfte umfassend auf diese Rolle vorbereitet. Dabei ging es um rechtliche und fachliche Grundlagen, verschiedene Verfahren und Methoden der Praxis und es gab Raum für Fallbeispiele, praktische Übungen und einen hohen Anteil an Selbstreflexion. Im Einzelnen nahmen 40 Fachkräfte des Jugendamtes aus den Fachbereichen Schulsozialarbeit, Kinder- und Jugendfreizeithäuser, Erziehungsberatungsstelle, Pflegekinderdienst und Kindertageseinrichtungen an dem Zertifikatskurs teil. Durch diese fachliche Vielfalt kann zukünftig noch mehr auf spezielle Anforderungen oder Fragestellungen eingegangen werden. Die Fortbildung endete am 6. Juni mit einer feierlichen Übergabe der Zertifikate durch Jugendamtsleiter Christian Papies.
Die Bewältigung der Aufgaben einer InsoFa stellt spezifische Anforderungen an ihre berufliche Erfahrung, ihr Fachwissen und ihre methodischen Kompetenzen. Die Fachkräfte müssen insoweit erfahren sein, das heißt, sie müssen über mehrjährige Berufserfahrungen verfügen und in der Regel einen (sozial)pädagogischen Hochschulabschluss oder eine anerkannte pädagogische Berufsausbildung haben. Im Rahmen einer fachspezifischen Zusatzqualifizierung sollen dann bestimmte Kompetenzen im Kinderschutz vertieft und erweitert werden. Die Beratung einer InsoFa stellt ein verbindliches Element der Fallbegleitung und damit der Qualitätssicherung und -entwicklung in der Kinderschutzarbeit dar.
Quelle: Stadt Bochum