Die Entscheidung in der Feuerzeugwurf-Affäre ist gefallen. Das Bundesliga-Hinspiel zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum wird endgültig mit 2:0 zugunsten der Bochumer gewertet. Das Ständige Schiedsgericht bestätigte damit die Urteile des Sport- und Bundesgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB).
Union Berlin hatte gemeinsam mit dem FC St. Pauli und Holstein Kiel gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Das Schiedsgericht wies nun alle Klagen ab. Die ursprüngliche Wertung sei „frei von Rechtsfehlern“, heißt es in der Begründung unter der Leitung von Richter Prof. Dr. Udo Steiner. Damit bleibt die Entscheidung vom 28. Februar 2025 bestehen.
Hintergrund ist ein Vorfall am 1. Dezember 2024: VfL-Torhüter Patrick Drewes war beim Auswärtsspiel in Berlin von einem Feuerzeug aus dem Union-Fanblock am Kopf getroffen worden. Drewes konnte nicht weiterspielen. Da der VfL Bochum bereits alle Wechseloptionen ausgeschöpft hatte, musste Feldspieler Philipp Hofmann die Partie im Tor beenden. Die Begegnung, die sportlich mit einem 1:1 endete, wurde unter Protest fortgesetzt.
VfL-Geschäftsführer Ilja Kaenzig äußerte sich nach der endgültigen Entscheidung erleichtert: „Wir fühlen uns in unserer Auffassung absolut bestätigt, da nun auch in dritter Instanz dasselbe Urteil gefällt wurde. Wir sind froh, dass die Geschichte hoffentlich endgültig erledigt ist und sich beide Vereine auf die sportlichen Herausforderungen der letzten drei Bundesliga-Spieltage konzentrieren können.“
Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Er unterstreicht die strikte Haltung der Sportgerichtsbarkeit bei Vorfällen, die den sportlichen Wettbewerb maßgeblich beeinflussen.