Manchmal erzählt der Straßenverkehr die besten Geschichten selbst: Ein Abschlepper schleppt einen Abschlepper ab, der gerade ein Auto abschleppt – dieses Bild bot sich einer verdutzten Streifenwagenbesatzung am Freitagnachmittag auf der Baukauer Straße.
Gegen 16:10 Uhr bemerkten die Polizeibeamten die ungewöhnliche Fracht. Auf einem Zwölf-Tonner-Plateauwagen war ein kleineres Abschleppfahrzeug verladen, das wiederum ein Auto an Bord hatte. Das mobile Matroschka-Spiel wurde angehalten und kontrolliert.
Von Pannen und Papieren
Der 44-jährige Fahrer erklärte, der kleinere Abschleppwagen habe auf der Autobahn einen Reifenschaden erlitten. Um das gestrandete Fahrzeug samt Pannenhilfe nicht am Seitenstreifen zurückzulassen, griff offenbar Plan B: den ganzen Abschlepper abschleppen. Eine pragmatische Lösung – wenn auch nicht ganz regelkonform.
Führerschein? Leider abgelaufen
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht mehr im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis war. Sowohl die Fahrerlaubnisklasse als auch die gesetzlich vorgeschriebene Berufskraftfahrerqualifikation waren seit Jahren nicht mehr gültig. Damit fehlten nicht nur die Reifen am Pannenfahrzeug, sondern auch die formalen Grundlagen für die Weiterfahrt.
Anzeigen und Zwangspause
Gegen den Fahrer sowie das verantwortliche Unternehmen wurden Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Verstoßes gegen das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erstattet. Der Mann musste seine Fahrt vor Ort beenden – ein weiterer Abschleppwagen wurde allerdings nicht nachgeordert.
Fazit: Ein kurioses Bild, ein ernster Hintergrund – und die Erkenntnis, dass manchmal nicht nur Fahrzeuge, sondern auch Regeln abgeschleppt werden.