Auswirkungen auf Bochumer Arbeitnehmende
Zum Jahreswechsel steigt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) von 73.800 Euro. Zuvor lag sie bei 69.300 Euro. Viele Arbeitnehmende in Bochum sind von dieser Änderung betroffen.
Die JAE-Grenze bestimmt, ob jemand in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Wird die neue Grenze überschritten, endet die Versicherungspflicht. Betroffene können sich freiwillig gesetzlich weiterversichern oder in die private Krankenversicherung wechseln. „Wir empfehlen in solchen Fällen eine freiwillige Weiterversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärt Jörg Kock, Serviceregionsleiter der AOK NordWest.
Handlungsbedarf besteht nur für diejenigen, deren Jahresgehalt sowohl die JAE-Grenze von 2024 als auch die neue von 2025 übersteigt.
Rückkehr in die Pflichtversicherung möglich
Umgekehrt tritt die Versicherungspflicht ein, wenn das Einkommen die neue JAE-Grenze nicht mehr erreicht. „Betroffene Arbeitnehmende werden in diesem Fall automatisch gesetzlich versichert, sofern sie ihr Krankenkassenwahlrecht nicht ausüben“, sagt Kock. Wer vorher privat versichert war, hat die Wahl, in eine gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren. Ohne aktive Entscheidung meldet der Arbeitgeber die betroffene Person bei der zuletzt gewählten gesetzlichen Krankenkasse an.
Besondere Grenze für Altversicherte
Neben der allgemeinen JAE-Grenze existiert eine besondere Grenze von 66.150 Euro. Sie gilt für Arbeitnehmende, die bereits am 31. Dezember 2002 privat versichert waren und deren Einkommen damals die JAE-Grenze überschritt.
Fällt das Einkommen dieser Gruppe unter die besondere Grenze, tritt ebenfalls Krankenversicherungspflicht ein.
Ausnahmen für ältere Privatversicherte
Privatversicherte über 55 Jahre sind von der Regelung ausgenommen. „Für diese Altersgruppe gilt: Wer die JAE-Grenze unterschreitet, bleibt in der Regel privat versichert. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann kaum noch möglich“, so Kock.
Weitere Informationen zu den Änderungen und ein Gehaltsrechner sind unter aok.de/fk/nw abrufbar. Telefonische Beratung bietet die AOK NordWest unter 0800 2655 503844 an. Ansprechpartner ist Dennis Roggenfeld.