Die Stadt Bochum hat für den Zeitraum von Dienstag, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar 2024, 4 Uhr, für Teile der Innenstadt ein Feuerwerksverbot verhängt. Betroffen sind die Brüderstraße, Teile der Straße Kerkwege, Kortum- sowie Kreuzstraße. Schilder weisen an den Grenzen der betroffenen Bereiche auf das Verbot hin. Kontrollen werden durch den Kommunale Ordnungsdienst in dem Zeitraum durchgeführt. Mitgebrachtes Feuerwerk muss in einem aufgestellten Container entsorgt werden, um die Sperrzone betreten zu können.