Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 21. November beschlossen, dass der Bewohnerparkausweis der Stadt Bochum zukünftig 90 Euro pro Jahr kosten wird. Bisher kostet er 22 Euro pro Jahr. Die Änderung tritt eine Woche nach Bekanntmachung der Gebührenordnung im Amtsblatt in Kraft, dieses wird voraussichtlich am 9. Dezember der Fall sein.
Durch eine Gesetzesänderung gibt es seit Februar 2022 in NRW keine Obergrenze mehr für die Gebührenhöhe von Bewohnerparkausweisen. Die Festlegung wurde vom Land auf die Kommunen übertragen. Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung eine Gebührenordnung erarbeitet, welche der Rat der Stadt Bochum nun beschlossen hat.
Durch die Erhöhung der Gebühr für Bewohnerparkausweise werden die Kosten des Bewohnerparkens zumindest ansatzweise durch die Nutzenden eines Bewohnerparkausweises selbst getragen. Somit wird der Vorteil berücksichtigt, den das Bewohnerparken im Vergleich zum üblichen Parken im öffentlichen Raum mit sich bringt.
Insgesamt sind derzeit rund 5.000 Ausweise in den 13 Bewohnerparkgebieten in Bochum ausgestellt. Aufgrund der Nutzungskonflikte beim Parken zwischen Wohnen, Gewerbe, Freizeiteinrichtungen und Arbeitsstätten wurden, unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben, zur Stärkung der Wohnfunktion Bereiche mit Bewohnerparkvorrechten in der Bochumer Innenstadt sowie den angrenzenden Wohngebieten und in Wattenscheid eingeführt. Diese werden derzeit im Zuge der zweiten Stufe des Parkraumkonzeptes für die Innenstadt und auch inhaltlich im Verkehrskonzept Wattenscheid überprüft und bei Bedarf überplant.
Bestehende Bewohnerparkausweise behalten ihre Gültigkeit und werden erst bei einer Neubeantragung mit der erhöhten Gebühr abgerechnet.
Die Bewohnerparkausweise können wie bisher auch über das Online-Angebot der Stadt sowie über persönliche Termine nach Vereinbarung beantragt werden. Nähere Informationen zum Thema Bewohnerparkausweise finden sich auf der Homepage der Stadt Bochum unter www.bochum.de/Buergerbuero/Dienstleistungen-und-Infos/Bewohnerparkausweis