Die Stadt Bochum benötigt für die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 rund 2.300 ehrenamtliche Wahlhelfende, die die Wahllokale betreuen und bei der Auszählung der Briefwahlstimmen unterstützen.
Neben den städtischen Bediensteten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Behörden wird auch die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger benötigt. Für ein ehrenamtliches Engagement zahlt die Stadt Bochum, je nach Aufgabe im Wahlvorstand, ein Erfrischungsgeld: 60 Euro für Wahlvorstehende, 40 Euro für alle weiteren Funktionen.
Erhöhtes Erfrischungsgeld für doppelte Teilnahme: Wer sich sowohl für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 als auch für die Kommunalwahl am 14. September 2025 als Wahlhelferin oder Wahlhelfer anmeldet, erhält für die zweite Teilnahme ein erhöhtes Erfrischungsgeld: 100 Euro für Wahlvorstehende, 70 Euro für alle weiteren Funktionen.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bochum.de/Wahlhelfer. Dort ist auch eine verbindliche Online-Anmeldung möglich. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros unter den Rufnummern 02 34 / 910 – 50 55 oder auch per E-Mail an wahlhelfer@bochum.de zur Verfügung.