In Bochum ist die Zahl der Geburten 2023 leicht gestiegen. Laut einer aktuellen Auswertung der AOK NordWest wurden im vergangenen Jahr 3.052 Geburten registriert, gegenüber 3.043 im Jahr 2022. Mit dem Anstieg der Geburtenzahlen sind auch die Ausgaben für Mutterschaftsgeld gestiegen. Die AOK, die größte gesetzliche Krankenkasse in der Region, zahlte 2023 insgesamt fast 429.000 Euro an 293 Versicherte aus. Im Vorjahr waren es noch knapp 384.000 Euro bei 261 Fällen.
Finanzielle Unterstützung für werdende Mütter
Mutterschaftsgeld stellt eine wichtige finanzielle Unterstützung für berufstätige Frauen während der Mutterschutzfristen dar. Jörg Kock, Serviceregionsleiter der AOK NordWest, betont: „Das Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Entgeltersatz für die Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes gezahlt.“ Anspruch auf diese Leistung haben schwangere Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind und als Arbeitnehmerinnen tätig sind.
Schutzfristen und Höhe des Mutterschaftsgeldes
Die Zahlung des Mutterschaftsgeldes erfolgt während der gesetzlichen Schutzfristen – sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlings- oder Frühgeburten verlängert sich diese Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen. Der Betrag des Mutterschaftsgeldes liegt bei maximal 13 Euro pro Tag. Sollte das Nettoeinkommen der Mutter diesen Betrag übersteigen, übernimmt der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss, sodass das volle Gehalt ausgezahlt wird.
Weitere Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Neben dem Mutterschaftsgeld übernehmen gesetzliche Krankenkassen wie die AOK auch die Kosten für ärztliche Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen und Hebammenleistungen während der Schwangerschaft. Zusätzlich unterstützen sie, wenn aufgrund eines Klinikaufenthalts oder gesundheitlicher Probleme der Haushalt nicht selbst geführt werden kann, mit der Bereitstellung einer Haushaltshilfe. Die AOK NordWest bietet außerdem Leistungen wie Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik an. Im Rahmen eines 500-Euro-Gesundheitsbudgets werden unter bestimmten Voraussetzungen auch Kosten für spezielle Angebote, wie die 24-Stunden-Rufbereitschaft einer Hebamme oder Geburtsvorbereitungskurse für den Partner, bezuschusst.
Mehr Informationen finden Interessierte auf der Webseite der AOK.