Städtetagsvorsitzender Oberbürgermeister Thomas Eiskirch mit klarer Haltung zur Grundsteuer
Ein Gutachten im Auftrag des Städtetages NRW zeigt erhebliche rechtliche Risiken für die Städte durch das Landesmodell zur Grundsteuer mit differenzierten Hebesätzen für Wohn- und Geschäftsgrundstücke. Dazu erklärte Thomas Eiskirch, Vorsitzender des Städtetages NRW und Oberbürgermeister der Stadt Bochum:
„Das Gutachten bestätigt die Kritik, die wir von vornherein an differenzierten Hebesätzen für Wohn- und Geschäftsgrundstücke hatten. Dieses Modell der Landesregierung ist für die Städte und damit auch für die Bürgerinnen und Bürger hochriskant. Für Kommunen ergeben sich mit differenzierten Hebesätzen für eine Grundsteuerermäßigung für Wohngrundstücke große Rechtsunsicherheiten. Damit drohen den Städten bei einer der wichtigsten kommunalen Steuern im schlimmsten Fall massive Steuerausfälle, wenn sie dem Landesmodell folgen.
Das neue Landesgesetz wird so auch für Mieterinnen und Mieter in unseren Städten zur großen Enttäuschung, denn unterm Strich bleibt die Mehrbelastung durch Lastenverschiebung von Geschäftsgrundstücken hin zu Wohngrundstücken bei der Grundsteuerreform bei ihnen hängen. Die Städte wollen diese Mehrbelastung für Mieter verhindern – einen rechtlich sicheren Weg dafür haben wir nun aber nicht. Wenn Städte dem Landesmodell folgen und dieses Modell dann vor Gericht gekippt werden sollte, erwarten wir, dass das Land die möglichen Steuerausfälle der Städte ausgleicht.
Das Land hätte längst problemlos dafür sorgen können, dass Wohngrundstücke durch die Grundsteuerreform nicht übermäßig belastet werden, indem es schlicht und einfach landesweit die Messzahlen anpasst. Das fordern wir seit über zwei Jahren. Sachsen, das Saarland und Berlin haben es so gemacht. Und auch NRW sollte es so machen. Für 2025 ist es nun aber zu spät.“
Hintergrund:
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Die Städte brauchen die Grundsteuer, um Kinderbetreuung, Schulen, den öffentlichen Nahverkehr, Kultur oder Vereine zu finanzieren. Sie ist entscheidend, damit das Zusammenleben in unseren Städten funktioniert. In NRW geht es um jährliche rund 4 Milliarden Euro.
Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Grundsteuerreform, die ab 2025 erstmals zum Tragen kommt, belastet in NRW die Wohngrundstücke deutlich stärker als Geschäftsgrundstücke. Davor haben die Städte in NRW bereits früh gewarnt. Um diese stärkere Belastung von Wohngrundstücke zu vermeiden, hätte das Land landesweit die Steuermesszahlen anpassen können. Dieses Modell haben die Länder Sachsen, Saarland und Berlin erfolgreich umgesetzt. Das Land NRW hat stattdessen den Städten die Möglichkeit gegeben, die Hebesätze der Grundsteuer für Wohn- und Geschäftsgrundstücke zu differenzieren. Statt einer landesweiten Lösung müsste dafür jede der 396 Städte und Gemeinden in NRW einzeln darüber entscheiden und rechtssicher begründen können, welche differenzierten Hebesätze sie anwendet, um Wohngrundstücke zu entlasten. Das ist kompliziert und birgt große Rechtsunsicherheiten – wie das Gutachten im Auftrag des Städtetages NRW nun zeigt.