Das „Schaufenster Stadtgeschichte“ präsentiert einmal im Monat ein besonderes Dokument oder Objekt aus den Beständen des Stadtarchivs – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte. Auf diese Weise werden nicht nur historische Ereignisse oder Persönlichkeiten vorgestellt. Das „Schaufenster Stadtgeschichte“ gewährt auch einen Einblick in die bunte Vielfalt der historischen Zeugnisse, die zum kulturellen Erbe Bochums gehören und die im Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte verwahrt werden.
Im September geht es um die „Bekanntmachung Nr. 384 vom 02.10.1841: ‚Steuerung des übermäßigen Branntweintrinkens‘“. Interessierte können die Exponate auch im Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte, Wittener Straße 47, besichtigen. Der Eintritt ist frei. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bochum.de/stadtarchiv.
Mit dieser Bekanntmachung des preußischen Innenministers im Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg sollte das exzessive Trinken von Schnaps verhindert werden. Seit es möglich war, hochprozentigen Alkohol aus der im Vergleich zum Getreide billigen Kartoffel zu destillieren, nahm der Anteil der alkoholsüchtigen Menschen beständig zu. Wer seinen Lohn in den Gaststätten vertrank, versank mit seiner Familie im Elend. Ein Sozialsystem wie wir es heute kennen, in denen den Menschen in ihrer Alkoholsucht geholfen werden kann, gab es damals nicht. Einzig der örtliche Pfarrer sowie die Obrigkeit konnte zumeist von den Ehepartnern um Hilfe angegangen werden.
Durch diese Verordnung durfte der alkoholabhängige Branntweintrinker, der als „Trunkenbold“ öffentlich mit seinem Namen durch einen Aushang benannt wurde, in seiner Heimatgemeinde keine Gaststätte mehr betreten. Den Gastwirten drohten empfindliche Geldstrafen. Im zweiten Absatz der Bekanntmachung werden die Wirte sogar verpflichtet, jederzeit das weniger starke Bier als Alternative im Ausschank bereit zu halten – also Bier- statt Schnapskonsum. Dies regte die Gründung von örtlichen Brauereien an. Die Ausgrenzung als „Trunkenbold“ war aber oftmals nicht sehr wirksam, da der Betreffende dann die Kneipen in seiner Nachbargemeinde (zum Beispiel in Altenbochum statt in Wiemelhausen) besuchte. Trotzdem wurden noch bis in die 1920er-Jahre hinein in einzelnen Gemeinden Menschen offiziell zu „Trunkenbolden“ erklärt und so in der Gesellschaft isoliert.