Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 122.500 Euro belegt. Hiervon können insgesamt 40.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.
Beim Auswärtsspiel in Dortmund am 28. Januar 2024 wurde zu Beginn der zweiten Halbzeit im VfL-Fanblock Pyrotechnik gezündet. Das Spiel musste aufgrund dessen für wenige Minuten unterbrochen werden. Die Strafe beträgt 112.500 Euro. Im Heimspiel gegen den FC Augsburg am 3. Februar 2024 wurden aus dem Bochumer Fanblock in der 20. Minute diverse Gegenstände, unter anderem Tennisbälle, auf das Spielfeld geworfen, sodass es zu einer Spielunterbrechung von drei Minuten kam. Die Strafe hierfür beträgt 10.000 Euro.
Der Verein hat den Strafanträgen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Quelle: VfL Bochum 1848
Bild: Sebastian Sendlak / BOND