Verwaltungsgericht gibt Bochumer Rat Recht
In seiner Sitzung am 1. April 2022 hat der Rat die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zum RadEntscheid festgestellt, da die von den Initiatoren gewählte Fragestellung aus seiner Sicht nicht den gesetzlichen Anforderungen genügte. So verbindet die Fragestellung zum Beispiel unzulässigerweise mehrere Ziele, die sich zudem vorwiegend an die Verwaltung richten. Das Bürgerbegehren sei damit nicht auf die Ersetzung einer Ratsentscheidung gerichtet.
Gegen diese Feststellung wurde von Vertreterinnen des Bürgerbegehrens am 28. April 2022 Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben. Heute, Freitag, 15. März, fand hierzu vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die mündliche Verhandlung statt. Im Ergebnis ist das Verwaltungsgericht der Sichtweise des Rates gefolgt und hat die Klage negativ beschieden.
Da das Thema Radverkehr in Bochum einen hohen Stellenwert hat und sinnvolle Vorschläge nicht den Formfehlern des Bürgerbegehrens zum Opfer fallen sollten, hat der Rat bereits mehrere von den Initiatorinnen und Initiatoren im Bürgerbegehren geforderte Maßnahmen aufgegriffen und beschlossen – viele davon sind auch bereits umgesetzt. So ist unter vielem anderen das Radkreuz entstanden, das den Radverkehr besser mit der Innenstadt verbindet. Entlang der Hauptverbindungen hat die Stadt viele Kilometer neuer Radwege gebaut, zum Beispiel an der Hattinger Straße und der Königsallee. Gefahrenstellen für den Radverkehr werden ebenso angegangen, aktuell zum Beispiel die Gleisquerung auf der Hans-Böckler-Straße. Gegen das Parken auf Radwehgen geht die Stadt mit Schwerpunktaktionen vor.