Am 27. Februar führten Beschäftigte des Ordnungs- und Veterinäramtes gemeinsam mit der Polizei im Zuge einer Routinekontrolle eine Überprüfung in einer Spielhalle an der Alleestraße durch. Dabei stießen sie auf ein Geldspielgerät, das ihnen sofort verdächtig erschien. Wie sich herausstellte, fehlte dem Gerät die offizielle Prüfplakette und damit die Zulassung. Im Unterschied zu legalen, geprüften Geldspielgeräten verfügen solche Geräte über kein Einzahllimit oder systembedingte Spielpausen. Dies führt dazu, dass enorm hohe Geldbeträge verspielt werden können. Auch werden die Spieleinsätze von den Aufstellern häufig nicht ordnungsgemäß versteuert.
Dem Betreiber droht nun ein Strafverfahren, an dessen Ende eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe stehen könnte.
Quelle. Stadt Bochum