Das „Schaufenster Stadtgeschichte“ präsentiert einmal im Monat ein besonderes Dokument oder Objekt aus den Beständen des Stadtarchivs – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte. Auf diese Weise werden nicht nur historische Ereignisse oder Persönlichkeiten vorgestellt. Das „Schaufenster Stadtgeschichte“ gewährt auch einen Einblick in die bunte Vielfalt der historischen Zeugnisse, die zum kulturellen Erbe Bochums gehören und die im Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte verwahrt werden.
Im Januar geht es um ein Plakat zur „Volksabstimmung über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs“. Interessierte können die Exponate auch im Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte, Wittener Straße 47, besichtigen. Der Eintritt ist frei. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bochum.de/stadtarchiv.
Der Weg Deutschlands in die NS-Diktatur führte über mehrere Etappen: Am 30. Januar 1933 erfolgte die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler. Die folgenden Wahlen vom 5. März waren im Vorfeld von Übergriffen auf politische Gegner, offener Gewalt und Verfolgung von Gegnern gekennzeichnet. Bereits zuvor waren nach dem Brand des Reichstags mit der „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ einige Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt und gegnerische Politiker wie Sozialdemokraten und Kommunisten drangsaliert oder in frühe Konzentrationslager eingewiesen worden. In der Folge dieser Wahlen, die von der NSDAP klar gewonnen werden konnten, setzten die Nationalsozialisten mit dem sogenannten „Ermächtigungsgesetz“ weitere demokratische Grundsätze, wie etwa die Gewaltenteilung, außer Kraft und ließen den Reichstag faktisch bedeutungslos werden. Es folgte das Verbot oder die Selbstauflösung aller Parteien außer der NSDAP.
Am 2. August 1934 starb Paul von Hindenburg. Bereits im Vorfeld hatten die Nationalsozialisten für den erwarteten Tod des greisen Reichspräsidenten Vorsorge darüber getroffen, dass das Amt des vom Volk gewählten Reichspräsidenten nicht wieder vergeben wurde. Vielmehr war gesetzlich geregelt, dass die Befugnisse des Präsidenten auf den Reichskanzler Adolf Hitler übergehen sollten. Damit wurde er „Führer und Reichskanzler“, Oberbefehlshaber der gesamten Streitkräfte. Er konnte zudem Reichsminister bestimmen und den Reichstag auflösen.
Zur Betonung einer „Einheit“ zwischen der Staatsführung der NSDAP und der sogenannten „Volksgemeinschaft“ sollte dieses Gesetz durch eine Volksabstimmung legitimiert werden. Diese fand bereits am 19. August 1934 statt und hatte reichsweit eine Zustimmung von rund 90 Prozent. Im früheren Amt Gerthe, aus dessen Überlieferung das vorliegende Plakat stammt, war die Zustimmung noch größer: 8720 Stimmen für das Gesetz standen nur 65 Gegenstimmen entgegen – aber zu diesem Zeitpunkt konnte im Deutschen Reich nicht mehr von freien und geheimen Wahlen gesprochen werden.
Quelle: Stadt Bochum