„Arbeitslosigkeit trifft nicht nur Einzelne, sondern häufig ganze Familien“, so Oberbürgermeister Thomas Eiskirch. Um diesen Entwicklungen in Bochum entgegenzuwirken und langzeitarbeitslosen Menschen zu ermöglichen, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, wurde 2020 die Bochumer Beschäftigungs förderungsgesellschaft gGmbH (BBG) als eine Kernaktivität der „Bochum Strategie“ ins Leben gerufen. Nach rund drei Jahren Arbeit fällt das Fazit für den Oberbürgermeister sehr positiv aus: Die Arbeit der BBG sei „eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.“
Das Beschäftigungsprogramm „Gute Bochumer Arbeit“ hat das Ziel, arbeitsmarktfernen Menschen langfristig eine Perspektive zu geben und gleichzeitig einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Stadt zu leisten. Derzeit sind 86 Stellen bei der Stadt besetzt, über 20 Teilnehmende konnten bereits wieder in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Das Portfolio der Beschäftigungsgesellschaft wurde mit dem Förderinstrument nach §16e SGB 11 erweitert, um mehr Teilnehmende an den Arbeitsmarkt heranzuführen.
„Die BBG bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit den Anstellungsträgern und Fachämtern, die maßgeblich zum Erfolg des Beschäftigungsprogramms beitragen“, so Jens Vieting als Geschäftsführer der BBG.
Dieser Erfolg wird besonders beim Blick auf einzelne Biografien deutlich: Für Menschen wie Herrn Skeef war die Beschäftigungsmöglichkeit eine echte Chance. Herr Skeef hat während seiner Beschäftigung über die BBG ein Stellenangebot der Stadt Bochum angenommen. Auch Herr Özcan und Herr Fitzke erhielten eine Einsatzmöglichkeit am Bismarckturm. Dadurch konnten die Öffnungszeiten des Bismarckturms für die Bochumer*innen ausgeweitet werden.
Wie wichtig Kooperation im Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit ist, stellte auch Roland Bröge in seiner Funktion als stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenters Bochum heraus: „Wir in Bochum haben dieses Instrument intensiv genutzt, um Menschen eine Chance zu geben, die lange keine hatte. Fast 1.100 Förderungen in 4 Jahren sind ein deutliches Zeichen. Der Erfolg des Instrumentes insbesondere hier im Ruhrgebiet war nicht zuletzt mit ausschlaggebend dafür, dass das Instrument des§ 16i SGB II jetzt im neuen Bürgergeld-Gesetz verstetigt wurde.“
Quelle: Stadt Bochum / Beschäftigungsförderung