Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Urteil vom 25. Mai entschieden, dass die von der Stadt Bochum angeordnete Sicherung des denkmalgeschützten ehemaligen Sträterhofs in der Nöckerstraße 15 in Bochum-Linden rechtmäßig war.
Das Fachhauswerk wurde im Jahr 1836 errichtet und ist ein bedeutendes Zeugnis für die bäuerliche Vergangenheit des Ortsteils Linden. Nach mehreren Eigentümerwechseln blieb das Fachwerkhaus jahrelang ungenutzt. Ende 2018 ist das Fachwerkhaus nach einem erneuten Eigentümerwechsel und einer offenkundigen Zerstörung von Teilen des Tragwerks teilweise eingestürzt. Anfang 2019 wurde es daraufhin auf Anordnung der Stadt Bochum in enger Abstimmung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) mit einem Stützkorsett sowie einer Plane gesichert. Die Standfestigkeit und die verbliebenen Gebäudereste konnte damit denkmalgerecht bewahrt werden.
Gegen diese Anordnung hatte der Eigentümer Klage erhoben. Das eingeleitete Strafverfahren wegen Baugefährdung gegen Unbekannt war zuvor wegen mangelnder Beweise eingestellt worden.
Mit dem Urteil bestätigt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nun die Rechtmäßigkeit des von der Unteren Denkmalbehörde angeordneten und von der Stadt Bochum durchgeführten Bau des Stützkorsetts für das Fachwerk sowie das Anbringen der Plane auf dem Dach als Wetterschutz zur Sicherung des historisch bedeutenden Fachwerkhauses. Die Untere Denkmalbehörde und der LWL hatten sich seit Jahren für den Erhalt des ehemaligen Sträterhofes, das trotz des Teileinsturzes immer noch ein wichtiges Zeugnis der Bauzeit und der bäuerlichen Vergangenheit im Ortsteil Linden ist, eingesetzt.
Die Stadt Bochum wird nun weitere ihr zur Verfügung stehenden Mittel prüfen, um die denkmalgerechte Instandsetzung des Fachwerkaus in die Wege zu leiten und damit den ehemaligen Sträterhof für Linden zu erhalten und die Situation vor Ort für die unmittelbaren Nachbarn zu verbessern.
Quelle: Stadt Bochum