In Bochum gilt rückwirkend zum 1. April ein neuer Mietspiegel. Erarbeitet hat ihn der Arbeitskreis Mietspiegel, ein Gremium aus Interessenvertretungen von Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern sowie der Stadt Bochum. Der neue Mietspiegel gilt für die kommenden zwei Jahre bis zum 31. März 2025 und ersetzt damit den Mietspiegel aus 2021.
Bochumer Mieterinnen und Mietern steht damit weiterhin ein objektives Instrument zur Verfügung, um einschätzen zu können, welche Miete für freifinanzierte Wohnungen unter Berücksichtigung von Art, Größe, Baujahr Ausstattung und Lage angemessen ist. Im Zuge der Fortschreibung hat der Arbeitskreis Mietspiegel im Februar 2023 eine Eigentümerbefragung auf den Weg gebracht. Eine Vielzahl von Eigentümerinnen und Eigentümern gab Auskunft zu insgesamt 2.502 Wohnungen auf Bochumer Stadtgebiet. Die dabei erhobenen Daten weisen aus, dass die Durchschnittsmiete für nicht preisgebundenen Wohnraum im Vergleich zum letzten Mietspiegel von 6,35 auf 6,65 Euro pro Quadratmeter gestiegen ist. Das ergibt eine Anhebung um 4,72 Prozent.
Mieterinnen und Mieter nutzen den Mietspiegel zur Überprüfung, ob für ihre Wohnung eine ortsübliche Miete erhoben wird, Vermieterinnen und Vermieter nutzen ihn als Grundlage für potentielle Mieterhöhungen. Folglich schafft der Mietspiegel Transparenz auf dem Mietmarkt
und hilft den Mietvertragsparteien dabei, außergerichtlich zu einer Mietpreiseinigung zu gelangen. Der Bochumer Mietspiegel ist ab sofort auf der städtischen Homepage unter www.bochum.de/mietspiegel einsehbar. Kostenlose Exemplare in Papierform gibt es ab dem 26. April 2023 an folgenden Stellen: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, in allen Bochumer Bürgerbüros, bei den Mietervereinen in Bochum, Brückstraße 58 und Nikolaistraße 2, beim Haus und Grundeigentümer Bochum e.V. an der Viktoriastraße 63, dem Haus- und Grundbesitzerverein Bochum-Linden Dahlhausen e.V. an der Dr.-C-Otto-Straße 92 sowie bei allen Bochumer Wohnungsunternehmen.
Quelle: Stadt Bochum