Die Landesregierung hat den Kommunen mit dem „Stärkungspakt NRW“ Finanzmittel zur Verfügung gestellt, mit denen auf die sozialen Folgen reagiert werden kann, die der russische Angriffskrieg auf die Ukraine auch in unserem Land ausgelöst hat. Mit den rund 3,75 Millionen Euro, die der Stadt Bochum zugeteilt wurden, kann einerseits den Bochumer Bürgerinnen und Bürgern in akuten Notlagen direkt geholfen werden. Aber es kann und soll unter dem Gesichtspunkt „Hilfe für die Helfenden“ auch die in Bochum bestehende soziale Infrastruktur unterstützt werden, denn auch die wertvolle Arbeit der Vereine, Verbände und Initiativen leidet unter gestiegenen Energiekosten und der hohen Inflation.
Für die in Bochum tätigen Institutionen der sozialen Infrastruktur besteht deshalb ab heute bis zum 30. April die Möglichkeit, online über die Seite bochum.de/staerkungspakt-nrw eine Bedarfsanzeige an die Stadt Bochum zu richten, um Mittel für die Aufrechterhaltung oder Ausweitung ihrer Arbeit für die Menschen in dieser Stadt zu beantragen. Hier finden sich der Antragsvordruck sowie alle Informationen zur fristgerechten Antragstellung und weitergehende Hinweise.
Antragsberechtigte Organisationen können etwa Senioren-, Erwerbslosen-, Verbraucher- und Schuldnerberatungsstellen, Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, „Kälte-/Wärmebusse“, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs sein. Auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren und Stadtteilen können sich um Gelder bewerben. Berücksichtigt werden können auch Anträge von Einrichtungen der Jugend- und Familienförderung, sofern es keine anderweitigen Bezuschussungen gibt.
Förderfähig sind erforderliche Aufwendungen, die im Jahr 2023 entstehen. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel wird Anfang 2024 Rechenschaft zu geben sein. Ein Rechtsanspruch auf eine Berücksichtigung oder auf einen bestimmten Betrag besteht bei dieser Art von Leistung aber nicht.
Für die Förderung der Bochumer Bevölkerung werden die Richtlinien zurzeit gerade erarbeitet und werden voraussichtlich Ende April veröffentlicht
Quelle: Stadt Bochum