Am 12. April 2022 wurde eine 33-jährige Hernerin festgenommen. Die Frau steht im Verdacht, in den Jahren 2011 und 2012 zwei ihrer leiblichen Kinder vorsätzlich getötet und im Jahr 2018 ihr drittes Kind in die Gefahr des Todes gebracht zu haben.
Die Hernerin brachte im Oktober 2010 im Alter von 21 Jahren ihren ersten Sohn zur Welt. Im September 2011 folgte der zweite Sohn. Denkbarerweise aufgrund einer Überlastungssituation entschloss sich die jetzige 33-Jährige, ihr zwei Monate altes Kind am 21.11.2011 zu töten und erstickte dieses. Nachdem sie keine Atmung bei dem Säugling mehr feststellte, verständigte sie Rettungskräfte. Das zwei Monate alte Kind wurde reanimiert und in ein Krankenhaus im Kreis Recklinghausen gebracht. Dort verstarb es einen Tag später. Ein Todesermittlungsverfahren wurde durch das PP Recklinghausen bei der Staatsanwaltschaft Bochum eingeleitet. Weder die Einlassungen der 33-jährigen Kindsmutter noch das Ergebnis der Obduktion erbrachten konkrete Erkenntnisse, die zur Einleitung eines Strafverfahrens führten. Vielmehr war zu dem Zeitpunkt davon auszugehen, dass dem Tod des Säuglings ein medizinischer Notfall vorausging.
Mitte Mai 2012 versuchte die Tatverdächtige ihr zweites 19-monatiges Kind zu ersticken. Auch hier ließ sie erst wieder ab, als sie glaubte, der Atem des Kleinkindes hätte ausgesetzt. Dem von ihr verständigten Rettungsdienst gelang es nach Reanimation, das Kind am Leben zu halten und in ein Bochumer Krankenhaus zu bringen. Trotz aller Bemühungen verstarb das Kleinkind neun Tage später. Wieder wurde auf Anregung der StA Bochum im Rahmen des Todesermittlungsverfahrens eine Obduktion initiiert. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse rechtfertigten ebenfalls nicht die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gegen die Kindsmutter.
Im Dezember 2015 brachte die Hernerin ein drittes Kind zur Welt. Als dieses 2 Jahre und 4 Monate alt war (April 2018), versuchte die Frau, auch dieses Kind zu ersticken. In diesem Fall überlebte das Kind, das zur weiteren Behandlung in ein Bochumer Krankenhaus gebracht worden war.
Ein Zufall führte letztendlich zur Einleitung des aktuellen Ermittlungsverfahrens: Eine dortige Ärztin recherchierte sodann unter anderem bei den behandelnden Krankenhäusern, in denen die beiden Geschwisterkinder verstarben. Darüber hinaus schaltete sie das Jugendamt ein, das seinerseits im Rahmen eines Verfahrens wegen Kindeswohlgefährdung ein neues rechtsmedizinisches Gutachten unter anderem zu den beiden Todesfällen einholte.
Im Jahr 2019 holte die Staatsanwaltschaft Bochum ein weiteres rechtsmedizinisches Sachverständigengutachten ein. Die daraus resultierenden Erkenntnisse führten sodann im Jahr 2020 zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Mutter der drei Kinder wegen des Verdachts der Tötung in den Jahren 2011 und 2012. Herr Staatsanwalt als Gruppenleiter Dietrich Streßig betraute sodann die Polizei Bochum mit den ersten Ermittlungen. Frau KHKin Lienemann vom KK 11 des PP Bochum übernahm diese. Dies mündete in die Einrichtung einer Ermittlungsgruppe (EG). Im Zuge der umfangreichen Ermittlungsmaßnahmen konkretisierte sich der dringende Tatverdacht gegen die Kindsmutter derart, dass die StA Bochum einen Untersuchungshaftbefehl wegen zweifachen Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung beim AG Bochum erwirkte. Dieser wurde am Dienstag, 12. April durch Beamte der EG vollstreckt. Die Hernerin wurde in ihrer Wohnung festgenommen und befindet sich nach Verkündung des Haftbefehls in Untersuchungshaft.
Die Ermittlungen von StA Bochum und EG dauern an.
Quelle: Polizei Bochum