Der VfL Bochum 1848 ist in diversen Einzelrichterverfahren vom DFB-Sportgericht zu mehreren Geldstrafen verurteilt worden. Der Spielabbruch in der Partie gegen Borussia Mönchengladbach hat finanzielle Folgen: Aufgrund unsportlichen Verhaltens aus dem eigenen Fanblock wird der VfL gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB mit einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro belegt.
Des Weiteren soll das nächste Bundesligaheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit ausgetragen werden; diese Strafe ist allerdings bis zum 30. Juni 2023 zur Bewährung ausgesetzt. Hiervon betroffen wäre die gesamte Südtribüne, also die Blöcke A bis D. Ein Widerruf der Bewährung erfolgt dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit erneut zu erheblichen unsportlichen und strafbewehrten Vorfällen gemäß der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung sowie der DFB-Satzung kommt.
Unabhängig davon müssen die Blau-Weißen Konzepte erarbeiten und umsetzen, die sowohl die Einführung eines hochauflösenden Videoüberwachungssystems im Vonovia Ruhrstadion bis Ende des Jahres 2022 als auch ein Pfandbecher-Mehrwegsystem bis zu Beginn der Spielzeit 2022/23 vorsehen.
In Zusammenhang mit dem Spielabbruch hat die Staatsanwaltschaft Bochum Anklage wegen Körperverletzung gegen einen 38-jährigen Tatverdächtigen erhoben. Das Verfahren läuft noch, weshalb der VfL Bochum 1848 hierzu keine weiteren Stellungnahmen abgeben wird.
Zudem ist der VfL in drei weiteren Verfahren zu Geldstrafen verurteilt worden, jeweils aufgrund von Becherwürfen. Für die Partie gegen Borussia Dortmund (11. Dezember 2021) zu 2.000 Euro, für Würfe im Spiel gegen den 1.FC Union Berlin zu 10.000 Euro und im DFB-Pokalspiel gegen den SC Freiburg zu 3.000 Euro.
Der VfL Bochum 1848 hat allen Urteilen zugestimmt.