Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das am vergangenen Freitag (18. März 2022) abgebrochene Bundesligaspiel zwischen dem VfL Bochum und Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren mit 2:0 Toren für Mönchengladbach als gewonnen gewertet. Die Begegnung war in der 69. Minute beim Stand von 2:0 für die Gäste von Schiedsrichter Benjamin Cortus abgebrochen worden, nachdem Schiedsrichterassistent Christian Gittelmann ein gefüllter Getränkebecher gegen den Hinterkopf geworfen wurde. Der Schiedsrichterassistent wurde dadurch verletzt und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Der VfL Bochum 1848 hat sich umgehend nach Spielabbruch beim Getroffenen nach dessen Gesundheitszustand erkundigt und für den Vorfall um Entschuldigung gebeten.
Des Weiteren hat der VfL unmittelbar nach Spielabbruch begonnen, Beweismaterial zu sichten und nach Augenzeugen zu suchen, um so die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft bestmöglich und umfangreich zu unterstützen. Sämtliches vorliegendes Beweismaterial wurde der Polizei übergeben. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen haben dazu geführt, dass sich ein Tatverdacht gegen einen 38-jährigen Bochumer ergeben hat. Dieser hat sich im Zuge der Vernehmung nicht zur Sache eingelassen. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Der VfL Bochum 1848 verurteilt diesen Vorfall nach wie vor aufs Schärfste und unterstützt Polizei und Staatsanwaltschaft auch weiterhin bei ihren Bemühungen, den Täter zu überführen. Gleichwohl war und ist es die Pflicht des VfL Bochum 1848, die Rechte des Klubs im Rahmen des angesetzten sportgerichtlichen Verfahrens zu schützen. Dabei hat der VfL stets betont, angemessene Entscheidungen des DFB zu akzeptieren. Das Urteil des DFB-Sportgerichts zur Spielwertung liegt nun vor. Der VfL Bochum 1848 akzeptiert diese Entscheidung und wird keinen Einspruch gegen das ergangene Urteil einlegen.
Quelle: VfL Bochum 1848