In den Trauzimmern der Rathäuser Bochum und Wattenscheid sowie in den Amtshäusern Gerthe und Langendreer sind bei Hochzeitsgesellschaften ab sofort wieder 16 Personen einschließlich des Brautpaares zugelassen. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin wird nicht mitgezählt. Im Amtshaus Weitmar gilt aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse weiter eine Begrenzung auf acht Personen.
Das Standesamt passt sich mit diesen Lockerungen den ab heute gültigen Lockerungen der Corona-Regeln an, appelliert jedoch an die Hochzeitsgesellschaften, die geltenden Hygienemaßnahmen weiterhin dringend einzuhalten.
Quelle: Stadt Bochum