Das Land NRW hat nachträglich zum bundesweiten Infektionsschutzgesetz eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die die 3G-Regelung für Schüler*innen ab 6 Jahren in NRW neu definiert. In NRW gelten demnach alle Schüler*innen ab 6 Jahren (bis einschließlich 15 Jahren) bis zum 26.12.2021 als getestet und müssen somit erst ab dem 27.12.2021 für ihre Fahrt mit Bus und Bahn einen 3G-Nachweis mit sich führen.
Die 3G-Regelung für Schüler*innen gilt vom 27.12.2021 bis zum 09.01.2022.
Der Schülerausweis gilt in dieser Zeit nicht als Testzertifikat.
Da während der Ferien nicht die üblichen, regelmäßigen Tests in der Schule stattfinden können, wurde die Coronaschutzverordnung NRW (gültig ab 17.12.2021) im Hinblick auf die kommenden Weihnachtsferien angepasst. In dem oben genannten Zeitraum benötigen alle Schüler*innen ab 6 Jahren für ihre Fahrt mit Bus und Bahn einen 3G-Nachweis: Geimpft, genesen oder getestet.
Quelle: Bogestra