Der VfL Bochum 1848 stellt fest, dass Eintrittskarten nach dem Erwerb zu extrem teuren Preisen über verschiedene Plattformen angeboten bzw. weiterverkauft werden, was für großen Ärger bei vielen VfL-Fans sorgt. Dies ist insbesondere beim stark nachgefragten Spiel gegen Borussia Dortmund, das zudem nur unter Teilauslastung des Vonovia Ruhrstadions ausgetragen werden darf, der Fall.
Gemäß der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA ist insbesondere der kommerzielle und gewinnorientierte Weiterverkauf von Eintrittskarten (Tages- sowie Dauerkarten) für die Heimspiele des VfL untersagt. Der VfL Bochum 1848 arbeitet mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei zusammen, die damit beauftragt ist, dem unautorisierten Online-Handel mit Eintrittskarten für Spiele des VfL im Vonovia Ruhrstadion nachzugehen.
Über den offiziellen Ticket-Zweitmarkt im Ticket-Onlineshop bietet der VfL allen Inhabern von Sitzplatzdauerkarten die Möglichkeit, einzelne Tickets an andere VfL-Fans fair und vom Verein autorisiert weiterzuverkaufen.
Im Falle eines oder mehrerer Verstöße gegen die ATGB ist der VfL Bochum 1848 berechtigt, gemäß Punkt 8.5 der ATGB,
a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 8.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern und zu stornieren;
b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen;
c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;
d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 8.2 a) und/oder 8.2 b) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 12 zu verlangen;
e) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft im VfL Bochum 1848 Fussballgemeinschaft e.V. bzw. in offiziellen Fanclubs des Clubs verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder den VfL Bochum 1848 Fussballgemeinschaft e.V. über den Verstoß des betroffenen Kunden mit der Aufforderung zu informieren, die Mitgliedschaft des betroffenen Kunden im VfL Bochum 1848 Fussballgemeinschaft e.V. zu kündigen; und/oder
f) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.
Auch die sofortige außerordentliche Kündigung eines bestehenden Dauerkartenvertrages aus wichtigem Grund, kann bei einem Verstoß gegen die „AGB Dauerkarten“ vom Club durchgesetzt werden.
Der VfL Bochum 1848 appelliert an seine Vereinsmitglieder, Dauerkartenkunden, Fanclubmitglieder und anderen Stadionbesuchern den unautorisierten Weiterverkauf und den Schwarzmarkthandel mit Eintrittskarten nicht zu unterstützen. Der Kauf von Eintrittskarten über unautorisierte Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, ebay-kleinanzeigen.de etc.) oder auch direkt bei Schwarzhändlern vor dem Stadion ist in höchstem Maße unsicher, da Sie vorher nie wissen, ob diese Tickets aufgrund von Betrugsfällen oder anderer gegen unsere ATGB’s verstoßenden Sachverhalte gesperrt oder storniert wurden. Im ungünstigsten Falle haben Sie viel Geld für Tickets ausgegeben und stehen dann vor „verschlossenen Toren“.
Quelle: VfL Bochum 1848