Da der Inzidenzwert in Bochum seit acht Tagen in Folge über 35 liegt, gelten ab Sonntag, 15. August, wieder die verschärften Corona-Maßnahmen der Inzidenzstufe 2. Eine Zuordnung in Kreisen und kreisfreien Städten zur Inzidenzstufe 3 nach achttägiger Überschreitung des 50er-Grenzwertes gibt es auf Beschluss des Landes NRW vorläufig bis zum 19. August nicht mehr. Eine Rückkehr zur Inzidenzstufe 1 erfolgt der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung zufolge erst wieder, wenn Bochum den Inzidenzwert von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschreitet, mit Wirkung für den übernächsten Tag.
Die Maßnahmen in Inzidenzstufe 2 betreffen das öffentliche Leben ebenso wie das private. Für immunisierte Personen sieht das Land NRW Ausnahmen vor. Immunisiert ist, wer vollständig geimpft oder von Covid-19 genesen ist. Sofern die Corona-Maßnahmen für bestimmte Zusammenkünfte einen Negativtestnachweis verlangen, müssen immunisierte Personen stattdessen einen Nachweis ihrer Immunisierung (Impfpass, digitaler Impfaufweis oder Genesenennachweis bzw. PCR-Testnachweis einer mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegenden Corona-Erkrankung) zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument mit sich führen. Wenn für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Hausstände festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Eine Ausnahme sind festgesetzte einrichtungsbezogene Personengrenzen pro Quadratmeter oder Kapazitätsbegrenzungen – hier zählen auch die immunisierten Personen.
Folgende Corona-Regeln gelten in Inzidenzstufe 2 ab Sonntag in Bochum:
Kontaktbeschränkungen:
- Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten
- Treffen von zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten sind mit Negativtest erlaubt
Kultur:
- Besuche von Konzerten innen, Theater, Opern, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Negativtest, Sitzordnung nach Schachbrettmuster
- Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, mit Negativtest, mit Gesang/Blasinstrumenten
- Besuche von Museen usw. ohne Termin
Private Veranstaltungen (ohne Partys)
- Erlaubt draußen mit bis zu 100 Gästen
- Erlaubt innen mit bis zu 50 Gästen mit Negativtest
Partys sind nicht zulässig.
Große Festveranstaltungen sind nicht zulässig.
Sport:
- Kontaktsport draußen ist mit bis zu 25 Personen mit Negativtest erlaubt, kontaktfreier Sport ist ohne Personenbegrenzung und ohne Negativtest zulässig
- Innen (einschließlich Fitness-Studios) ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und Kontaktsport mit bis zu zwölf Personen erlaubt, jeweils mit Kontaktnachverfolgung und Negativtest
- Sportveranstaltungen mit Publikum: Außen bis zu 1.000 Zuschauer, maximal 33 Prozent der Kapazität, ohne Negativtest, mit Sitzplan. Innen bis zu 500 Zuschauer mit Negativtest und Sitzordnung nach Schachbrettmuster mit Sitzplan
Freizeit:
- Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Negativtest und Personenbegrenzung
- Wenn die Landesinzidenz kleiner/gleich 50 ist, dürfen Freizeitparks und Spielbanken mit Negativtest und Personenbegrenzung öffnen. Außerdem dürfen Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Negativtest stattfinden.
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist:
- Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro zehn Quadratmeter
Gastronomie:
- Außengastronomie ohne Negativtest darf öffnen
- Öffnung von Innengastronomie mit Negativtest und Platzpflicht
- Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Negativtest)
Außerschulische Bildung:
- Präsenzunterricht mit Negativtest ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan ist erlaubt
- Musikunterricht mit Gesang und Blasinstrumenten innen ist mit zehn Personen mit Negativtest erlaubt
Kinder- und Jugendarbeit:
- Gruppenangebote innen mit 20 jungen Menschen sind mit Negativtest und mit einfacher Rückverfolgbarkeit zulässig
- Gruppenangebote draußen mit 30 jungen Menschen sind mit Negativtest für Jugendliche über 14 Jahren (bei nicht kontaktfreien Aktivitäten) und mit einfacher Rückverfolgbarkeit zulässig
- Auch innen ohne Maske bei Gruppenangeboten mit bis zu 20 jungen Menschen und bis zu fünf Betreuungspersonen
Messen/Märkte:
- Jahr-und Spezialmärkte sind mit Personenbegrenzung erlaubt
- Mit Negativtest sind auch Kirmeselemente zulässig
Tagungen/Kongresse:
- Außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmenden mit Negativtest zulässig
Beherbergung/Tourismus:
- Volle gastronomische Versorgung für private Gäste erlaubt