Die Stadt Bochum ist seit rund einem Jahr wieder Alleineigentümer des Grundstücks „Bahnhof Dahlhausen“. Sie möchte das Grundstück nun vermarkten und führt hierzu gemeinsam mit der Wirtschaftsentwicklung Bochum ein Interessenbekundungsverfahren durch. Ziel ist es dabei, Investorinnen und Investoren oder Eigennutzerinnen und -nutzer zu finden, die ein nachhaltiges, attraktives und zukunftsorientiertes Nutzungskonzept für den Bahnhof Dahlhausen einreichen und umsetzen, damit sich der historische Bahnhof wieder zu einem belebenden und zentralen Bestandteil des Stadtbezirks entwickelt.
Interessierte können ab Montag, 26. April, ein Konzept einreichen. Das Bewerbungsformular findet sich auf der Homepage der Stadt Bochum auf www.bochum.de/grundstücke und im Amtsblatt der Stadt Bochum www.bochum.de/amtsblatt. Dort finden sich auch weitere Details zum Interessenbekundungsverfahren.
Das teilunterkellerte Gebäude besteht aus drei Gebäudetrakten: der ehemaligen Bahnhofshalle im Mittelteil sowie einem linken und einem rechten Seitentrakt, die bisher Wohnzwecken dienten. Wegen seiner ortsgeschichtlichen Bedeutung wurde es 1990 unter Denkmalschutz gestellt.
Das Gebäude bietet möglichen Interessenten sehr viel Potenzial: Wegen der Lage im Ortsteil und der Anbindung an den Ruhrtalradweg könnte ein Nutzungsmix beispielweise bestehen aus: Beherbergung für den Radtourismus, Gastronomie mit Außenterrasse, Räumlichkeiten für kleinere und größere Veranstaltungen, Einzelhandel mit individuellem Angebotsprofil (Weinhandel, Kunsthandwerk oder Bioladen in Verbindung mit Gastronomie), soziale Einrichtungen, Stadtteilladen, Kreativwirtschaft, Freizeitwirtschaft, Büronutzungen, Dienstleistungen, Wohneinheiten.
Auch wird eine Öffnung des Gebäudes für die Bürger des Stadtteils angestrebt. Daher sollte die denkmalgeschützte alte Schalterhalle mit einer Nutzfläche von rund 256 Quadratmetern für die Bürgerinnen und Bürger im Zuge der neuen Nutzungen zugänglich sein. Bewerben können sich auch soziale Träger und Akteure, um stadtteilorientierte Angebote zu schaffen.
Zur dauerhaften Sicherung des Nutzungszwecks möchte die Stadt das Grundstück durch Einräumung eines Erbbaurechts vergeben.
Quelle: Stadt Bochum
Foto: Lutz Leitmann/Stadt Bochum