Ab sofort ist Sport auf den Außensportanlagen im Stadtgebiet unter Auflagen wieder möglich. Für die Einhaltung der in der aktuellen Coronaschutzverordnung formulierten Regeln sind die jeweiligen Vereine zuständig.
Die Sportausübung auf den Außensportanlagen ist mit bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen oder mit den Angehörigen eines Hausstandes ohne Mindestabstand zulässig. Ebenfalls zulässig ist die Sportausübung von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen. Unter allen Teilnehmenden ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Hinsichtlich dieser Regelung gibt es unterschiedliche Auffassungen zur Interpretation der aktuellen Coronaschutzverordnung. Daher hat die Stadt Bochum das Land NRW um kurzfristige Klarstellung gebeten.
Zwischen verschiedenen Einzelpersonen oder Personengruppen (mit mehreren bzw. mit Personen des eigenen Hausstandes), die gleichzeitig Sport auf der Anlage treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die Personengruppen gelten für den gesamten Tag und dürfen währenddessen nicht verändert werden.
Die auf der Außensportanlage erlaubte Nutzerzahl ist einzuhalten und darf zu keiner Zeit überschritten werden. Zutritt zur Außensportanlage haben nur aktiv Sporttreibende. Auf den städtischen Sportplatzanlagen gilt, außer während der Sportausübung, eine generelle Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Die Nutzung der Toiletten, Umkleiden und Duschen sowie weiterer Gemeinschaftsräume ist untersagt. Für den Fall der späteren Feststellung einer Corona-Infektion wird zur Sicherheit der Sporttreibenden erwartet, die Rückverfolgbarkeit der jeweils gleichzeitig auf der Sportanlage Anwesenden zu gewährleisten.
Die Außensportanlagen werden den Vereinen zur Nutzung im Rahmen des Freizeit- und Individualsports zur Verfügung gestellt. Der Platz ist frühestens mit Beginn der zugewiesenen Nutzungszeit des Vereins zu betreten und spätestens mit Ende der Nutzungszeit zu verlassen.
Die Einhaltung dieser Regeln ist zwingend erforderlich um Ansteckungen während der Sportausübung zu verhindern. Regelmäßige Stichprobenkontrollen auf den Sportanlagen erfolgen durch die Stadt.
Der Amateursport – sowohl Vereinstraining als auch Spielbetrieb – bleibt weiterhin untersagt.
In Bezug auf den vom Bundesgesundheitsministerium beschlossenen Anspruch auf eine kostenlose Testung auf das Corona-Virus, die Stadt Bochum das Corona-Testzentrum am Harpener Feld wieder in Betreib genommen. Zusätzlich wurden drei private Teststellen beauftragt. In Betrieb ist bereits das WTC Testzentrum in Wattenscheid an der Isenbrockstraße. Weitere Betreiber haben Interesse an der Einrichtung von Testzentren bekundet. Grundsätzlich können sich Bürgerinnen und Bürger auch bei niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten testen lassen.
Seit Beginn der Impfungen sind 44.791 Bochumerinnen und Bochumer geimpft worden. Insgesamt sind in Bochum (Stand 14 Uhr) seit März 10.887 (+51) Menschen positiv auf das Corona-Virus getestet worden. 10.368 (+34) sind insgesamt genesen, 116 (+-0) an bzw. 58 (+-0) mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 345 (+17) Personen infiziert. Die Zahl der Infektionen in den letzten sieben Tagen, gerechnet pro 100.000 Einwohner/innen, beträgt 52,5.
Quelle: Stadt Bochum