Die Bundesregierung berät zurzeit das „Sozialschutz-Paket III“ und plant darin unter anderem, im Mai eine erneute Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro an Bezieherinnen und Bezieher laufender Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes auszahlen zu lassen.
Das betrifft sowohl die Jobcenter mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II / „Hartz 4“) als auch die Sozialämter mit den Asylbewerberleistungen, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Sozialhilfe (SGB XII). Die Einmalzahlung ist als Ausgleich für die Mehraufwendungen gedacht, die den Betroffenen im ersten Halbjahr 2021 infolge der Corona-Pandemie entstehen.
Zwar sind einige Details noch nicht geklärt – zum Beispiel wie die Abgrenzung zu der ebenfalls geplanten Kindergeld-Sonderzahlung funktioniert, sodass niemand doppelt bedacht wird, oder wie die Höhe der Sonderzahlung ausfallen soll, wenn die betroffene Person in einem Pflegeheim lebt – aber schon jetzt ist klar: Ein Antrag muss für diese Sonderzahlung nicht gestellt werden. Sie soll vielmehr automatisch mit den Leistungen für den Monat Mai 2021 ausgezahlt werden.
Quelle: Stadt Bochum